Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verkäufe von Waren und sonstige Leistungen durch uns (metz-handel, Inh. Holger Metz), gleich ob diese Geschäfte online oder offline abgeschlossen werden.
2. Diese AGB gelten auch für sonstige Verträge mit dem Verkäufer und für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
3. Es gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
4. Davon abweichende oder entgegenstehende Bedingungen der Käufer werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Die Durchführung der Leistungen ist nicht als eine solche Zustimmung zu werten.
5. Soweit in dieser AGB keine anwendbare Regelung definiert ist, richtet sich der Vertragsinhalt nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Vorschriften. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
6. Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
7. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.
§ 2 Angebot an Unternehmer
1. Der Verkäufer bietet Produkte ausschließlich an Unternehmer an, die die Waren oder Leistungen für ihren selbstständigen, beruflichen oder gewerblichen oder für ihre behördliche oder dienstliche Tätigkeit beziehen. Die Angebote des Verkäufers richten sich ausdrücklich nicht an Verbraucher.
§ 3. Registrierung als Kunde, Datenschutz
1. Sie haben neben Direktbestellungen die Möglichkeit, ein eigenes Nutzerkonto anzulegen und sich somit als Kunde zu unserem Handelssystem registrieren zu lassen. Die zur Erstellung des Nutzerkontos erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Nachträgliche Änderungen Ihrer persönlichen Daten sind von Ihnen eigenverantwortlich einzutragen.
2. Das von Ihnen gewählte Passwort ist unter allen Umständen geheim zu halten und Dritten keinesfalls mitzuteilen.
3. Durch die Registrierung erklären Sie Ihr generelles Einverständnis zur Datenverarbeitung und Datenspeicherung gemäß den rechtlichen Vorgaben und den Notwendigkeiten zum Betrieb des Handelssystems. Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzbestimmungen.
§ 4 Angebot und Zustandekommen des Vertrags
1. Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Angebote und Darstellungen auf unseren Internetseiten stellen keine verbindlichen Vertragsangebote, sondern nur Aufforderungen an den Käufer dar, seinerseits ein Angebot aufgrund dieser Darstellungen abzugeben. Am Ende der Online-Bestellung geben Sie mit dem Klick auf den Button zum Bestellen ein verbindliches Vertragsangebot ab.
2. Der Vertrag kommt zustande entweder mit schriftlicher Annahmeerklärung des Verkäufers oder mit Erbringung der Leistung.
3. Beratungen und mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich. Mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den vorliegenden Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus Ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
4. Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für den Besteller zumutbar ist und sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.
5. Angaben vom Verkäufer zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung.
§ 5 Preise, Versandkosten, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
1. Es gelten jeweils die Preise, die zum Zeitpunkt der abgegebenen Bestellung maßgeblich sind. Es besteht daher grundsätzlich kein Anspruch darauf, Waren zu früher oder später geltenden, günstigeren Preisen zu erhalten. Soweit wir vor Lieferung der Ware eintretende Preisreduzierungen für Ihre aktuelle Bestellung ausnahmsweise noch berücksichtigen, geschieht dies freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung.
2. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen oder kaufmännischen Bestätigungsschreiben aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk, zuzüglich Verpackung, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und bei Exportlieferungen zuzüglich Zoll, Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
3. Die Produktpreise beinhalten keine Entsorgungskosten oder Lizenzgebühren für Verkaufsverpackungen. Eine Kürzung der Rechnung ist nicht zulässig. Ist der Käufer nach dem Gesetz verpflichtet, die beim Verkäufer erworbenen Produkte lizenzieren zu lassen, ist er für die Durchführung des Lizenzvorganges und für die zu entrichtenden Gebühren selber verantwortlich.
4. Die Erfüllung der Kaufpreiszahlungspflicht durch Aufrechnung ist Ihnen nur gestattet, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem sind Sie zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5. Rechnungsbeträge sind, falls durch eine Mahnung der Verzug nicht früher eintritt, innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verkäufer. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet der Käufer bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit zu verzinsen.
6. Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch den Käufer aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
7. Ist der Abzug von Skonto innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart, bezieht sich dieser auf den Warenwert und wird nur bei restloser Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen, auch derjenigen aus früheren Lieferungen, gewährt.
8. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Die Hereingabe von Eigenakzepten berechtigt nicht zum Skontoabzug. Die Annahme von Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor.
9. Soweit wir Versandkosten erheben, gestalten sie sich nach der aktuellen Versandkostentabelle des Verwenders. Sie beinhalten die Fracht- & Umverpackungskosten. Die Wahl des Transportunternehmens und der Versandart erfolgt nach billigem Ermessen des Verwenders. Die Versandkosten richten sich nach Gewicht der Bestellung bzw. bei Speditionsware nach aktuellem Angebot.
10. Mit dem Tag des Zahlungsverzuges einer Rechnung werden alle anderen Rechnungen des Bestellers sofort zur Zahlung fällig.
§ 6 Leistungspflicht, Lieferbedingungen, Lieferverzögerung
1. Lieferungen erfolgen ab Werk oder ggf. ab Lager Vorlieferant.
2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern die Teillieferung dem Käufer im Einzelfall zumutbar ist.
3 Unsere Leistungspflicht beschränkt sich bis zur Übergabe der Ware(n) an das Versand- bzw. Transportunternehmen auf den in unserem Lager verfügbaren Vorrat von Waren des gleichen Typs und der gleichen Bezeichnung. Eine Beschaffungspflicht besteht darüber hinaus nicht. Insbesondere besteht keine Pflicht zur Nachbestellung gleicher Waren beim Vorlieferanten.
4. Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
5. Der Verkäufer haftet nicht für Lieferverzögerungen oder Unmöglichkeiten der Lieferung wenn diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Transportverzögerungen, Lieferschwierigkeiten von Lieferanten oder Mangel an Arbeitskräften) eintreten.
6. Soweit dem Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
7. Einwegverpackungen werden nicht zurückgenommen und berechtigen nicht zur Rechnungskürzung.
§ 7. Erfüllungsort
1. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Käufers ist Oberhausen Rheinland.
2. Erfüllungsort für die Lieferverpflichtung des Verkäufers ist Oberhausen Rheinland.
§ 8 Rügepflicht, Sachmängel und Gewährleistung
1. Der Besteller ist verpflichtet, den Kaufgegenstand unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Lieferung zu prüfen und dem Verwender offensichtliche und bei der Prüfung erkennbare Mängel anzuzeigen.
2. Unterlässt der Besteller die Anzeige offensichtlicher oder bei der Prüfung erkennbarer Mängel, gilt die Ware als genehmigt. Gewährleistungsansprüche können in diesem Fall nicht hergeleitet werden.
3. Zeigt sich ein nicht offensichtlicher oder ein bei der Prüfung nicht erkennbarer Mangel später, so ist der Besteller verpflichtet, den Mangel binnen 3 Tagen nach Entdeckung dem Verwender anzuzeigen. Unterlässt der Besteller diese Anzeige, gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
4. Transportschäden sind dem Frachtführer oder Spediteur sofort anzuzeigen und in Textform auf den Frachtpapieren festzuhalten. Unterlässt der Besteller diese Anzeige, gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
5. Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Verkäufer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
6. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Verkäufer die Kosten des günstigsten Versandweges, sofern der Käufer die Rückholung veranlasst und bezahlt hat; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet. Stellt sich heraus, dass der bezeichnete Mangel nicht vorliegt oder der Verkäufer nicht für den Mangel einzustehen hat, ist der Käufer verpflichtet, alle Kosten im Zusammenhang mit der unberechtigten Mängelrüge dem Verkäufer zu erstatten.
7. Geringfügige bzw. unerhebliche Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung der Ware sind vorbehalten und führen nicht zu einem Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit.
8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate gerechnet ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht im Fall von Schadensersatzansprüchen.
§ 9. Allgemeine Schadensersatzhaftung, Umgang mit Produkten, Sicherheitsdatenblätter
1. Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt für Schäden, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
3. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte gemäß den Sicherheitsdatenblättern zu nutzen und nur eingewiesenem Personal zur Nutzung zu überlassen. Bei Nichtvorlage der Sicherheitsdatenblätter sind diese vom Verkäufer anzufordern und gemäß den Bestimmungen an notwendiger Stelle bereitzuhalten. Bei unsachgemäßer oder fahrlässiger Nutzung der Produkte besteht keine Haftung.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Sie sind verpflichtet, die Ware(n) pfleglich zu behandeln, insbesondere sie vor Schäden zu bewahren.
2. Sie sind berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Sie treten uns jedoch bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung sicherungshalber ab.